Sie brauchen Hilfe
   
   
Sie werden aus dem Krankenhaus entlassen oder haben gerade eine ambulante Operation hinter sich.

Zu Hause sind Sie jedoch darauf angewiesen, weiter gepflegt und behandelt zu werden.


Allein kommen Sie zu Hause nicht mehr zurecht, bzw. wollen Ihre Angehörigen entlasten.

Sie pflegen einen Angehörigen und gerne würden Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Pflege erweitern.

Die Mutter, der Vater ist krank. Sie stehen mit dem Haushalt und den Kindern plötzlich allein da und brauchen dringend Unterstützung.


Die gesetzlichen Bestimmungen der Pflegeversicherung haben Sie verunsichert. Deshalb wünschen Sie sich eine kompetente Beratung.


Sprechen Sie uns an
   

 

Unser Angebot umfaßt:
     

Grundpflege:

Hilfe beim Waschen, Baden, Ankleiden usw.

 

Hilfe bei der Mobilisierung

Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

Behandlungspflege:

z. B.: Verbände
Injektionen
Blutdruckkontrolle
Blutzuckerkontrolle
Infusionsüberwachung
Katheterisierung
Pflege: Zur Verhinderung oder Abkürzung eines Krankenhausaufenthaltes.
Haus- und Familienpflege: Bei Krankheit, Krankenhausaufenthalt der haushaltsführender Person sowie nach einer Geburt sorgen wir für den Haushalt und betreuen die Kinder.
Pflegevertretung: Bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen übernehmen wir die Pflege und Betreuung.
Pflegeberatung: Im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes (1/4 bis 1/2 jährlich, je nach Pflegestufe)
Sonstiges,
Pflegehilfsmittel:
Vermittlung von Pflegehilfsmitteln, z.B. Krankenpflegebetten, Toilettenstühle
Unterstützung, Anleitung und Beratung von Angehörigen zu deren Entlastung
Menüdienst (Essen auf Rädern)
   
  Wer trägt die Kosten?
 
Wenn ein Mensch pflegebedürftig ist, können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
  Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes besteht, wenn Sie für die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer Hilfe bedürfen.